Kosten

Die Rechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte. Die Zahlung erfolgt in der Praxis in bar oder per EC-Karte.

Bei Privatversicherten wird die Röntgenleistung zum 1,8 fachen Satz abgerechnet. Die Rechnung wird anschließend bei Ihrer Krankenkasse eingereicht. Gesetzliche Krankenkassen zahlen keinen Zuschuss. Die Kosten können Sie aber als außergewöhnliche Belastung in Ihrer Steuererklärung angeben.